Ad-hoc-Mitteilungen: Was die Umstellung auf digitale Übermittlung für Emittenten bedeutet
BaFin MVP-Portal: Neuen Meldepflichten mit Notified sicher und konform nachkommen.
Januar 27, 2026
Nichts ist so stetig wie der Wandel der regulatorischen Anforderungen für börsennotierte Unternehmen. Getrieben durch wirtschaftliche Entwicklungen, technologische Innovationen und veränderte Erwartungen von Investoren und Aufsichtsbehörden passen Gesetzgeber und Regulatoren den rechtlichen Rahmen fortlaufend an.
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bedeutet dies, bestehende Prozesse regelmäßig zu überprüfen und frühzeitig auf neue Vorgaben zu reagieren.
Was ist neu?
Für Emittenten mit einer Börsennotierung in Deutschland steht aktuell wieder eine wichtige Neuerung bevor: So wird für Emittenten ab dem 30. Januar 2026 der bisherige Meldeweg per Fax an die BaFin endgültig abgeschaltet.
Die Übermittlung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR beziehungsweise Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 26 Abs. 1 WpHG sowie die Pflicht zur Übermittlung der Aufschubmitteilung nach Art. 6 DelVO (EU) 2016/522 hat künftig ausschließlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin zu erfolgen – so wie es bei den Insiderhandelsmitteilungen („Directors‘ Dealings“) bereits seit einigen Jahren der Fall ist.
Warum diese Änderung?
Die BaFin verfolgt das Ziel, Abläufe zu digitalisieren und dadurch effizienter, sicherer und transparenter zu gestalten.
Wer ist betroffen?
Die Neuregelung betrifft alle Inlandsemittenten sowie Unternehmen, dessen Finanzinstrumente nicht an einem regulierten Markt, sondern an einem multilateralen Handelssystem (MTF) bzw. einem organisierten Handelssystem (OTF) gehandelt werden.
Was ändert sich konkret?
Neben der Abschaltung des Faxwegs gibt es folgende unmittelbare Anpassungen im MVP-Portal für Ad-hoc-Meldungen:
- Strukturierte Eingabe der Aufschubmitteilung: Es reicht nicht mehr aus, die Aufschubmitteilung als PDF anzuhängen. Der Inhalt muss jetzt über ein Online-Formular aufgeschlüsselt eingegeben werden.
- Erweiterte Angaben bei Korrekturen: Bei Aktualisierungen oder Korrekturen werden zusätzliche Erläuterungen abgefragt, um die Änderungen besser nachvollziehbar zu machen.
- Anpassung der auszuwählenden Schlagworte: Die Schlagwortliste wurde überarbeitet, um eine präzisere Kategorisierung der Mitteilungen zu ermöglichen. Nutzer müssen die neuen Vorgaben bei der Auswahl berücksichtigen.
Was müssen Emittenten nun tun?
Emittenten, welche Notified/GlobeNewswire für das Einreichen und Verbreiten von Pflichtmitteilungen nutzen, können sich entspannt zurücklehnen. Die neuen Anforderungen der BaFin haben wir bereits in unsere Plattform integriert. Dennoch führen die oben genannten Anforderungen zu ein paar Änderungen im Meldeablauf:
- Direkte Umsetzung der neuen Felder: Beim Einstellen einer Ad-hoc-Mitteilung können Sie die erforderlichen Angaben direkt in unserem Workflow ausfüllen.
- Benutzerfreundliche Oberfläche: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die neuen Eingabefelder – einfach, sicher und konform.
- Proaktive Unterstützung: Unser Team steht bereit, um Sie bei Fragen zur Registrierung im MVP-Portal oder zur neuen Eingabelogik zu unterstützen.
Die Vorteile für Ihr Investor Relations-Team:
- Rechtssicher: Sie erfüllen alle regulatorischen Anforderungen ohne zusätzlichen Aufwand.
- Effizient: Keine doppelte Arbeit, keine Medienbrüche – alles in einem Prozess.
- Zukunftsfähig: Sie profitieren von einer Lösung, die sich kontinuierlich an neue Vorgaben anpasst.
Fazit
Die Digitalisierung der Meldeprozesse ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Effizienz. Wir bei Notified/GlobeNewswire verfügen über langjährige Erfahrung in der weltweiten Verbreitung und Einreichung von Pflichtmitteilungen. Mit unserer Lösung sind Sie bestens vorbereitet, um Ad-hoc- und Aufschubmitteilungen schnell, sicher und konform über das MVP-Portal der BaFin zu übermitteln.
Wer regulatorische Änderungen nicht nur als Pflicht, sondern als integralen Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmensführung versteht, kann Risiken minimieren und zugleich Vertrauen bei Investoren und Stakeholdern stärken.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der BaFin: BaFin – Ad-hoc-Publizität